Mitgliedschaft

Wenn Ihr an einer Mitgliedschaft im TCBB interessiert sind, findet Ihr hier unter anderem das Mitgliedsantragsformular sowie die aktuelle Beitragsordnung zum Download. Für Rückfragen und sonstige Anfragen stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung, sendet uns hierzu einfach eine Mail über unser Kontaktformular.

Beitragsordung 2024

Ergänzend zur Satzung des Tennisclubs Grün-Weiß Bliesmengen-Bolchen 1975 e.V. gilt folgende Beitragsordnung:

1. Jahresbeiträge

Mitglied Jahresgebühr
Familienmitgliedschaft 215,- €
Ordentliche Mitglieder (Einzelmitglied ab 18 Jahre) 155,- €
Schüler ab vollendetem 18. Lebensjahr, Studenten, Auszubildende 70,- €
Jugendmitglieder 36,- €
Probemitglieder 50,- €
Probemitgliedschaft für Familien 80,- €
Passive Mitglieder / Fördermitglied (kein Spielrecht auf der Anlage) 20,- €
Ehrenmitglieder beitragsfrei

Die Jahresbeiträge sind Anfang April eines Jahres fällig (zur Zahlungsweise siehe unten).

Änderungen im Status eines Mitglieds (z.B Abschluss des Studiums) sind unaufgefordert dem Vorstand zu melden. Bei Nichtmeldungen behält sich der Verein vor, angefallene Mitgliedsbeiträge aus der Vergangenheit nachzubelasten.

Maßgebend für die Einstufung in eine Altersstufe ist die Differenz aus aktuellem Jahr und Geburtsjahr.

Tritt ein Mitglied im 1. Halbjahr eines Kalenderjahres ein, so ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen, bei Eintritt im 2. Halbjahr ist der hälftige Jahresbeitrag zu zahlen.

Aktive Mitglieder aus anderen Tennisvereinen können zum Aushelfen bei Mannschaftsspielen die 3 Heimspiele kostenlos auf unserer Anlage bestreiten.

2. Arbeitstundenersatzleistung

Alle ordentlichen Mitglieder, Schüler ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Studenten, Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende, Wehrdienstleistende, FSJ-ler, Probemitglieder, und Mitglieder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft (hier auch Probemitglieder) haben 5 Arbeitsstunden zu leisten, die mit je 15 € abgegolten werden.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15,— €/Std. berechnet.

Der Beitrag ist Anfang Dezember eines Jahres fällig (zur Zahlungsweise siehe unten).

Tritt ein Mitglied im 1. Halbjahr eines Kalenderjahres ein, so ist die volle Leistung zu erbringen, bei Eintritt im 2. Halbjahr ist die hälftige Leistung zu erbringen.

Scheidet ein Mitglied während eines Jahres aus, sind die anteilsmäßig (gemäß seiner Zugehörigkeit in dem Kalenderjahr) nicht erbrachten Arbeitsstunden zu zahlen.

3. Gästegebühr

Gäste sind gemäß der Platz- und Spielordnung spielberechtigt. Hierfür erhebt der Verein eine Gästegebühr:

pro Gast/Stunde 10,- €

Die Gastgebühr überschreitet 20 € pro Stunde/pro Platz nicht.

Sofern ein Gast mit einem Vereinsmitglied spielt, ist die Gastgebühr im Vorhinein per Posteinwurf, Überweisung oder sonstiger elektronischer Zahlungsmittel zu entrichten.

4. Sonstiges

Der Einzug von Beiträgen erfolgt bei Fälligkeit im Regelfall durch Lastschrift. Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich dem Kassierer oder dem Vorstand mitzuteilen. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Forderungen hat jedes Mitglied für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Werden Lastschriften durch das Verschulden des Mitgliedes nicht eingelöst, so hat das Mitglied eventuell anfallende Kosten zu ersetzen.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist das Mitglied erst nach erfolgter vollständiger Zahlung spielberechtigt. Ist die Zahlung 2 Monate nach Fälligkeit nicht erfolgt, kann der Vorstand den Ausschluss beantragen.

Der Vorstand